Bürgerantrag zur Rathaussanierung

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Initiatoren schalten Kommunalaufsicht ein

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Ausbau der Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort haben nun die Kommunalaufsicht des Kreises Borken eingeschaltet. Der Grund: Der Bürgermeister verweigert ihnen die Kostenschätzung. Diese ist nach der Gemeindeordnung NRW aber zwingend erforderlich. Ohne diese Kostenschätzung kann der Rat in der Ratssitzung am 14. Februar auch nicht über den Vorprüfungsantrag der Initiatoren entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist:  

Politische Gremien sind nicht dafür zuständig, sondern die Verwaltung

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat Bürgermeister Thomas Kerkhoff zugegeben, dass es zum Ausbau der Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort keine Kostenschätzung gebe. Zugleich sagte er, dass er dies genau untersuchen würde, wenn ihn der Haupt- und Finanzausschuss oder die Stadtverordnetenversammlung dazu beauftrage. Er sehe aber aktuell keine ausreichende Mehrheit dafür, so der Bürgermeister. Die Beantwortung erfolgte aufgrund einer Anfrage von Ratsfrau Bärbel Sauer von der Sozialen Liste Bocholt mit Blick auf das geplante Bürgerbegehren. 

Zum Hintergrund: Die von der Stadt Bocholt erworbenen Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße sollen zum neuen Rathaus-Standort werden. Dazu haben die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß, die als Zuhörer an der Sitzung teilnahmen, ein Bürgerbegehren angemeldet mit der Abstimmungsfrage „Soll die Stadt die Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz 1 waren?“

Gemeindeordnung schreibt Kostenschätzung zwingend vor

Die Stadt verweigert jedoch die dafür erforderliche Kostenschätzung, obwohl die Gemeindeordnung NRW dies zwingend vorschreibt. Denn in Paragraph 26 Abs. 2 heißt es: „(…) Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten in Textform eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben. Wenn die Kostenschätzung nach Satz 5 vorliegt, können die Vertretungsberechtigten nach Satz 2 beantragen zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren mit Ausnahme der Voraussetzungen des Absatzes 4 zulässig ist. Der Antrag ist in der gemäß § 25 Absatz 4 vorgeschriebenen Form einschließlich der zur Entscheidung zu bringenden Frage, der Begründung sowie der anzugebenden Kostenschätzung vorzulegen und von den Vertretungsberechtigten sowie mindestens 25 Bürgern zu unterzeichnen. Über den Antrag hat der Rat innerhalb von acht Wochen zu entscheiden. (…).“

Rathaus am Berliner Platz ist nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens

Statt der Kostenschätzung für den Ausbau der Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort, haben die Initiatoren von der Stadt eine Kostenschätzung für die Rathaus-Sanierung erhalten. Im Bezug auf die Gigasetgebäude sind dort lediglich die geschätzten Kosten von 22.000 Euro für den Umzug des Fachbereichs Öffentliche Ordnung vom Neutorplatz zur Kaiser-Wilhelm-Straße aufgeführt. Es geht bei dem Bürgerbegehren jedoch nicht um das Rathaus am Berliner Platz, sondern um die Gigasetgebäude als neuer Rathaus-Standort. Was im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens aus dem Rathaus werden könnte, ist überhaupt nicht Gegenstand dieses Bürgerbegehrens. Es gibt zwar eine Idee darüber, was aus dem jetzigen Rathaus werden könnte – und die sieht so aus: Der Theatersaal im Rathaus bleibt erhalten. Außerdem könnte dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen. Auch das Stadtmuseum und Stadtarchiv könnten dort noch untergebracht werden. Dies ist aber nur eine Idee, nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens.

Fehlende Kostenschätzung verstößt gegen Gemeindeordnung NRW

Die Verweigerung des Bürgermeisters hat zur Folge, dass er damit gegen die Gemeindeordnung NRW und gegen geltendes Recht verstößt. Es bedarf für die Kostenschätzung auch keinen Beschluss der politischen Gremien, wie der Bürgermeister in der Sitzung behauptet hat. 

Kommunalaufsicht soll tätig werden

Im Schreiben an Dr. Kai Zwicker als Kommunalaufsicht heißt es: „Das Vorgehen der Stadt in Bezug auf die fehlende Kostenschätzung ist so nicht zulässig und entspricht nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung NRW. Wir bitten Sie daher, als Kommunalaufsicht des Kreises Borken und zur Vermeidung eines möglichen Verwaltungsgerichtsverfahrens, hier tätig zu werden.“

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Bürgermeister verweigert Kostenschätzung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch hat Bürgermeister Thomas Kerkhoff zugegeben, dass es zum Ausbau der Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort keine Kostenschätzung gebe. Dafür nannte er einige Gründe und sagte zugleich, dass er dies genau untersuchen würde, sofern der Haupt- und Finanzausschuss oder die Stadtverordnetenversammlung ihn dazu beauftrage. Er sehe aber aktuell keine ausreichende Mehrheit dafür, so der Bürgermeister. Die Beantwortung erfolgte aufgrund einer Anfrage von Ratsfrau Bärbel Sauer von der Sozialen Liste Bocholt mit Blick auf das geplante Bürgerbegehren. 

Der Hintergrund

Zum Hintergrund: Die von der Stadt Bocholt erworbenen Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße sollen zum neuen Rathaus-Standort werden. Dazu haben die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß, die als Zuhörer an der Sitzung teilnahmen, ein Bürgerbegehren angemeldet mit der Abstimmungsfrage „Soll die Stadt die Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz 1 waren?“

Gemeindeordnung schreibt Kostenschätzung zwingend vor

Die Stadt verweigert jedoch die dafür erforderliche Kostenschätzung, obwohl die Gemeindeordnung NRW dies zwingend vorschreibt. Denn in Paragraf 26 Abs. 2 heißt es: „(…) Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten in Textform eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben. Wenn die Kostenschätzung nach Satz 5 vorliegt, können die Vertretungsberechtigten nach Satz 2 beantragen zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren mit Ausnahme der Voraussetzungen des Absatzes 4 zulässig ist. Der Antrag ist in der gemäß § 25 Absatz 4 vorgeschriebenen Form einschließlich der zur Entscheidung zu bringenden Frage, der Begründung sowie der anzugebenden Kostenschätzung vorzulegen und von den Vertretungsberechtigten sowie mindestens 25 Bürgern zu unterzeichnen. Über den Antrag hat der Rat innerhalb von acht Wochen zu entscheiden. (…).“

Rathaus am Berliner Platz ist nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens

Statt der Kostenschätzung für den Ausbau der Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort, haben die Initiatoren von der Stadt eine Kostenschätzung für die Rathaus-Sanierung erhalten. Im Bezug auf die Gigasetgebäude sind dort lediglich die geschätzten Kosten von 22.000 Euro für den Umzug des Bürgerbüros vom Neutorplatz zur Kaiser-Wilhelm-Straße aufgeführt. Es geht bei dem Bürgerbegehren jedoch nicht um das Rathaus am Berliner Platz, sondern um die Gigasetgebäude als neuer Rathaus-Standort. Was im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens aus dem Rathaus werden könnte, ist überhaupt nicht Gegenstand dieses Bürgerbegehrens. Es gibt zwar eine Idee darüber, was aus dem jetzigen Rathaus werden könnte – und die sieht so aus: Der Theatersaal im Rathaus bleibt erhalten. Außerdem könnte dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen. Auch das Stadtmuseum und Stadtarchiv könnten dort noch untergebracht werden. Dies ist aber nur eine Idee, nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens.

Fehlende Kostenschätzung verstößt gegen Gemeindeordnung NRW

Die Verweigerung des Bürgermeisters hat zur Folge, dass er damit gegen die Gemeindeordnung NRW und gegen geltendes Recht verstößt. Es bedarf für die Kostenschätzung auch keinen Beschluss der politischen Gremien, wie der Bürgermeister in der Sitzung behauptet hat. Wir werden uns nun auch mit Blick auf die Ratssitzung am 14. Februarintern beraten, wie wir damit umgehen. Denn ohne die erforderliche Kostenschätzung kann der Rat auch nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen. 

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Verärgert über Alleingang und Äußerungen des Bürgermeisters

Die Initiatoren – Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß – des Bürgerbegehrens sind erneut verärgert über den Alleingang und die Äußerungen des Bürgermeisters in Sachen Millionengrab Rathaus und erklären dazu:  

„Beim Neujahrsempfang der Stadt Bocholt hat Bürgermeister Thomas Kerkhoff das angestrebte Bürgerbegehren in Sachen millionenteure Rathaus-Sanierung verteufelt und erklärt, dass dieses Bürgerbegehren unzulässig sein soll. Der Antrag der Initiatoren an den Rat der Stadt Bocholt auf rechtliche Vorprüfung des Bürgerbegehrens erfolgte kurz vor Weihnachten. Den Ratsmitgliedern liegt dieser Antrag noch nicht vor. Gleichwohl hat Thomas Kerkhoff im Alleingang öffentlich eine Duftnote gesetzt und dem Bürgerbegehren eine Absage erteilt. Und: Der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und sie basisdemokratisch abstimmen zu lassen, wird damit sofort in den Wind geschlagen. Der vom Bürgermeister viel beschworene Wahlkampf-Slogan „Bocholt gemeinsam gestalten“ ist daher überhaupt nicht ernst zu nehmen, weil dies den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewährt wird.

Außerdem erinnern wir an die uns gesetzlich zustehende und geforderte Kostenschätzung für den Ausbau der Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort. Diese wurde bis heute ebenso nicht vom Bürgermeister geliefert und somit das Bürgerbegehren bereits im Vorfeld boykottiert.

In der Neujahrsrede des Bürgermeisters kam ebenso der Vorwurf, dass Gegner der Rathaus-Sanierung keine Lösungen präsentieren. Im Gegenteil geht es uns darum, dass das Millionengrab Rathaus beendet und eine Lösung herbeigeführt wird. Daher sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Fragestellung abstimmen: „Soll die Stadt die Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz 1 waren (…)? Unsere weitere Lösung sieht so aus: Der Theatersaal im jetzigen Rathaus bleibt erhalten. Außerdem soll dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen, zudem dort das Stadtmuseum und Stadtarchiv untergebracht werden. Dies ist aber zunächst nur eine Idee.

Die von der Stadt Bocholt erworbenen Gigasetgebäude sollen somit zum neuen Rathaus-Standort ausgebaut werden. So bleiben der Stadt Millionen von Steuergeldern erspart. Wer an der Rathaussanierung festhält nach dem Motto „Koste es, was es wolle“ der fährt Bocholts Zukunft ganz klar vor die Wand. Denn eine Stadt in der Größenordnung wie Bocholt mit rund 72.000 Einwohnern kann sich so ein Millionen-Großprojekt von weit mehr als 100 Millionen Euro überhaupt gar nicht leisten. Es sei denn, der Bürgermeister und der Rat haften für die in der Folge entstehende soziale Schieflage und fehlenden Gelder für Bildung, Schulen, Kindertagesstätten, Stadtentwicklung und mit Blick auf die nachfolgenden Generationen. Wir halten an unserem Bürgerbegehren fest. Sollte der Rat in der Ratssitzung am 14. Februaranders entscheiden, werden wir notfalls beim Verwaltungsgericht Münster den Klageweg bestreiten. Wir hoffen jedoch, dass der Rat unser Bürgeranliegen respektvoll und im Sinne einer fortschrittlichen und bürgerfreundlichen Stadt behandeln wird.“ 

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Thema im Stadtrat: Gigaset-Gebäude zum neuen Rathausstandort statt Millionengrab Rathaus

In der Ratssitzung am 14. Februar wird entschieden, ob das angestrebte Bürgerbegehren zur Nutzung der Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort zulässig ist. Einen entsprechenden Vorprüfungsantrag haben am Freitag (22. Dezember) dieser Woche die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß beim Bürgermeisterbüro der Stadt Bocholt eingereicht. Mehr als 70 Bürgerinnen und Bürger haben das Anliegen der Bürgerinitiative unterschrieben. Erforderlich waren lediglich 25 Unterschriften. Über den Antrag muss der Rat innerhalb von 8 Wochen entscheiden.

Im Vorfeld hatten die drei Initiatoren entsprechend der Gemeindeordnung NRW eine Kostenschätzung verlangt. Im Schreiben der Stadt vor zwei Wochen wurde zugleich eine juristische Vorprüfung vorgenommen. Obwohl dies weder beantragt, noch der Rat sich damit befasst und eine Entscheidung herbeigeführt hat. 

Eigenmächtige und unfaire Initiative des Bürgermeisters

Die Initiatoren halten die eigenmächtige Initiative des Bürgermeisters für keinen fairen Umgang und erklären dazu: „Ganz offensichtlich soll das Bürgerbegehren unter allen Umständen verhindert werden. So erklärt sich auch der Hinweis im Schreibensdes Bürgermeisters, wo die Initiatoren des Bürgerbegehrens der Stadt mitteilen sollen, „ob sie ihren Antrag vor dem Hintergrund der vorgenommen juristischen Vorprüfung der Verwaltung aufrecht erhalten möchten.“ Ihnen wurde mitgeteilt, dass dieses Bürgerbegehren zu spät eingereicht und formell unzulässig sei. Dem widersprechen die Initiatoren entschieden. 

Stellungnahme hat rein gar nichts mit dem Bürgerbegehren zu tun

Die Bürgerinitiative hat nun aktuell die juristische Vorprüfung der Stadt Bocholt unter die Lupe genommen. Dabei haben die Initiatoren festgestellt, dass die Stellungnahme der Stadt rein gar nichts mit dem angestrebten Bürgerbegehren zu tun hat. „Allein die irrwitzige Kostenschätzung ist nicht korrekt. Denn von den rund 81 Millionen Euro an Kostenschätzung fallen für das Vorhaben der Bürgerinitiative in Sachen Gigaset-Gebäude lediglich 22.000 € an – und zwar für den Umzug des Fachbereichs Öffentliche Ordnung vom Neutorplatz zu den Gigaset-Gebäuden an der Kaiser Wilhelm Straße. Diese Kosten sind anzuerkennen. Alle anderen aufgeführten und geschätzten Kosten der Stadt beziehen sich ausschließlich auf die Rathaus-Sanierung. Die Vorprüfung ist damit auch nicht faktenbasiert. Die Idee ist zwar: Der Theatersaal im jetzigen Rathaus bleibt erhalten. Außerdem soll dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen, zudem dort das Stadtmuseum und Stadtarchiv untergebracht werden. Dies ist aber zunächst nur eine Idee.“  

Bürgermeister liefert keine Kostenschätzung zum Gigaset-Gebäude

Man könnte den Eindruck haben, dass sich der Bürgermeister nicht die Fragestellung angesehen hat, denn diese lautet: „Soll die Stadt die Gigasetgebäudezum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz 1 waren (…)? Damit ist eindeutig, dass es nicht um das Rathaus-Gebäude am Berliner Platz geht, sondern um den Ausbau der Gigaset-Gebäude an der Kaiser Wilhelm Straße zum neuen Rathaus-Standort. Aber genau da liegt der Knackpunkt. Die dafür erforderliche Kostenschätzung hat der Bürgermeister bis auf die Umzugskosten bisher nicht geliefert.“

Es geht beim Bürgerbegehren nicht um einen Ratsbeschluss

Auch stellen die Initiatoren klar, dass sich dieses Bürgerbegehren nicht auf einen Ratsbeschluss bezieht. „Vielmehr ist es ein initiierendes Bürgerbegehren und daher auch nicht zu spät eingereicht worden, wie seitens der Stadt in Kerkhoffs Schreiben behauptet wird.“

Zudem wird im selben Schreiben ausgeführt: „Wir sehen zudem insbesondere die von Ihnen formulierte Fragestellung als teilweise erledigt an, weil der Ankauf der Immobilien bereits beschlossen wurde und der überwiegende Teil der von Ihnen genannten Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht ist. Die Initiatoren halten dagegen: „Beim Bürgerbegehren geht es nicht um den „Ankauf“ der Gigaset-Immobilien. Und: Ziel des Bürgerbegehrens ist es, dass die Beschäftigten, die sich bereits in den Gigaset-Gebäuden befinden, dort dauerhaft verbleiben.

Foto (vl): Rainer Sauer und Georg Buß. Birgit Schmitz fehlt auf dem Foto. 

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Merkwürdige und nicht faktenbasierte Vorprüfung

Die Bürgerinitiative „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“ hat am Wochenende die von ihr geforderte Kostenschätzung erhalten. Die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß zeigen sich allerdings überrascht über das fehlerhafte Schreiben des Bürgermeisters Thomas Kerkhoff, welches er auch selber unterschrieben hat. 

In einer Stellungnahme prangern sie Kerkhoffs Schreiben an:

„Der Inhalt ist völlig konfus und hat nichts mit dem Bürgerbegehren zu tun, was die Initiatoren anstreben. Die dort aufgeführte Kostenschätzung von rund 80 Millionen Euro bezieht sich ausschließlich auf die Rathaussanierung am Berliner Platz. Lediglich 22.000 Euro sind für den Umzug des Fachbereichs Öffentliche Ordnung vom Neutorplatz zur Kaiser-Wilhelm-Straße enthalten

Obwohl es nach den gesetzlichen Vorgaben in der jetzigen Phase nur um die Kostenschätzung geht, ist im Schreiben des Bürgermeisters eine juristische Bewertung des angestrebten Bürgerbegehrens enthalten. Hier wird dem Stadtrat bereits durch die Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters etwas vorweggenommen. Denn eine rechtliche Vorprüfung über die Zulässigkeit und eine Entscheidung darüber durch den Stadtrat wäre im vorliegenden Fall nur möglich, wenn die Initiatoren dies beantragen würden. Ein dazu erforderliches Schreiben wurde aber nicht beim Bürgermeister oder dem Stadtrat eingereicht. 

Die Vorwegnahme der Vorprüfung durch den Bürgermeister soll offenbar Eindruck machen. Doch das macht es bei näheren hinsehen nicht. Denn die juristische Bewertung beruht auf einen Sachverhalt, den die Initiatoren so nicht formuliert haben und dem Bürgermeister somit auch nicht vorliegt. So wird ihnen im Schreiben mitgeteilt: „Wir sehen zudem insbesondere die von Ihnen formulierte Fragestellung als teilweise erledigt an, weil der Ankauf der Immobilien bereits beschlossen wurde und der überwiegende Teil der von Ihnen genannten Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht ist.“ In der Fragestellung des Bürgerbegehrens geht es jedoch nicht um den „Ankauf“ der Gigaset-Immobilien. Denn in der Fragestellung des Bürgerbegehren heißt es: „Soll die Stadt die Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz waren?“

Aufgeführt in der Fragestellung sind auch alle Fachbereiche, die vor dem Umzug im Jahr 2019 im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. 

Auch der Hinweis im Schreiben, dass der überwiegende Teil der Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht sei, ist ebenso irreführend, weil es darum geht, dass diese dauerhaft in den Gigaset-Gebäuden verbleiben sollen.

Ferner wird im Schreiben des Bürgermeisters darauf hingewiesen, dass für die Kreisnebenstelle der Kreis Borken zuständiger Entscheidungsträger sei und hieraus die Fragestellung einen unzulässigen Regelungsgegenstand enthält. Der Bürgermeister verkennt dabei, dass es lediglich darum geht, die Kreisnebenstelle weiterhin in den stadteigenen Räumen unterzubringen. Oder will der Bürgermeister die Kreisnebenstelle etwa ausgliedern?

Auch geht es beim Bürgerbegehren nicht wie im Schreiben behauptet, um das Rathaus-Gebäude am Berliner Platz 1, vielmehr und explizit um die Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße.

Die Frist für die Durchführung des Bürgerbegehrens ist daher auch nicht verstrichen, wie im Schreiben des Bürgermeisters behauptet wird. Dieses Bürgerbegehren bezieht sich nämlich nicht auf einen Ratsbeschluss. Es ist ein initiierendes Bürgerbegehren und somit auch nicht an eine Frist gebunden.

Ganz offensichtlich soll das Bürgerbegehren unter allen Umständen verhindert werden. So erklärt sich auch der Hinweis zum Schluss des Schreibens, wo die Initiatoren des Bürgerbegehren der Stadt mitteilen sollen, „ob sie ihren Antrag vor dem Hintergrund der vorgenommen juristischen Vorprüfung der Verwaltung aufrecht erhalten möchten.“

Der Bürgermeister hat für die Vorprüfung keinen Auftrag erhalten, weder von den Initiatoren noch vom Stadtrat. Auch der Gesetzgeber sieht eine Vorprüfung nur vor, wenn dies von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens beantragt wird und der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll.

In der jetzigen Phase war es Aufgabe der Stadt und des Bürgermeisters den Initiatoren des Bürgerbegehrens lediglich die Kostenschätzung zu übermitteln.“ 

Jetzt Donnerstag, 14. Dezember, treffen sich die drei Initiatoren um die weiteren Schritte zu beraten. Es ist davon auszugehen, dass sie den Vorgang beim Stadtrat zur Entscheidung einreichen werden.

Zum Hintergrund und zur Begründung des Bürgerbegehrens: „Im März 2018 wurde beschlossen, das denkmalgeschützte Rathaus mit Kulturzentrum zu sanieren. Seither sind die Kosten von 37,6 Millionen Euro auf heute mehr als 78 Millionen Euro gestiegen. Die Fachbereiche mit ihren Beschäftigten sind zurzeit u.a. in dem ehemaligen Gigaset-Gebäude an der Kaiser- Wilhelm-Straße untergebracht. Die Fertigstellung des Rathauses sollte im Jahr 2024 erfolgen, nunmehr im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht gar vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt realistischer zu sein. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Eine sinnvolle Lösung muss her. Daher halten wir es für erforderlich, die bislang als Ausweichquartier genutzte und den jetzt beschlossenen Kauf der Gigaset-Gebäude zum Hauptsitz der Stadtverwaltung Bocholt zu entwickeln und zweckmäßig auszubauen. Dieser Standort hat sich als echte Alternative für die Verwaltung erwiesen. Sodann könnten hier alle Fachbereiche und Organisationsbereiche der städtischen Verwaltung untergebracht werden, die vorher im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. Unser Steuergeld würde an diesem Ort sinnvoll eingesetzt werden.

Das Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen.“

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Neuer Anlauf für Bürgerbegehren zum Millionengrab Rathaus

Die Bürgerinitiative „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“ hat die Fragestellung und die Begründung für das Bürgerbegehren leicht verändert und letze Woche bei der Stadt neu eingereicht. Vorausgegangen war ein Gespräch mit Bürgermeister Thomas Kerkhoff, des Leiters des Rechtsamtes und weiteren Teilnehmern des Büros  des Bürgermeisters. Neben Rainer Sauer und Birgit Schmitz gehört nun auch Georg Buß dem Kreis der Initiatoren des Bürgerbegehrens an. 

Die überarbeitete Fragestellung lautet nunmehr: „Soll die Stadt die Gigasetgebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz waren?“ Aufgeführt in der Fragestellung sind auch alle Fachbereiche, die vor dem Umzug im Jahr 2019 im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. 

In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Das Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen. Zukünftige Nutzung: Als Kulturzentrum mit Stadttheater, Veranstaltungssaal und Stadtmuseum könnte es ein Ort lebendiger Begegnung werden. Zudem wäre dort noch genügend Platz für das Stadtarchiv, welches auch einen neuen Standort benötigt.“  

Zum Hintergrund: „Im März 2018 wurde beschlossen, das denkmalgeschützte Rathaus mit Kulturzentrum zu sanieren. Seither sind die Kosten von 37,6 Millionen Euro auf heute mehr als 78 Millionen Euro gestiegen. Die Fachbereiche mit ihren Beschäftigten sind zurzeit u.a. in dem ehemaligen Gigaset-Gebäude an der Kaiser- Wilhelm-Straße untergebracht. Die Fertigstellung des Rathauses sollte im Jahr 2024 erfolgen, nunmehr im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht gar vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt realistischer zu sein. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Eine sinnvolle Lösung muss her. Daher halten wir es für erforderlich, die bislang als Ausweichquartier genutzte und den jetzt beschlossenen Kauf der Gigaset-Gebäude zum Hauptsitz der Stadtverwaltung Bocholt zu entwickeln und zweckmäßig auszubauen. Dieser Standort hat sich als echte Alternative für die Verwaltung erwiesen. Sodann könnten hier alle Fachbereiche und Organisationsbereiche der städtischen Verwaltung untergebracht werden, die vorher im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. Unser Steuergeld würde an diesem Ort sinnvoll eingesetzt werden.

Das Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen„

Nun liegt der Ball bei der Stadt Bocholt, die der Bürgerinitiative nun eine Kostenschätzung für die Maßnahme vorlegen muss, so die Initiatoren. 

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Rathaus-Bürgerbegehren ist in Vorbereitung

Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Steve Parsons – die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“ haben sich auf Einladung des Bürgermeisters am Freitagvormittag (20. Oktober) zu einem Gespräch zusammengefunden. Dabei ging es um Fragen zum Kostenvoranschlag, den die Stadt Bocholt für das Bürgerbegehren erstellen muss.

Es besteht noch Klärungsbedarf. Vereinbart wurde, dass der Kostenvoranschlag erstellt wird, sobald die noch offen stehenden Fragen seitens der Initiatoren geklärt sind.

Die WDR-Lokalzeit Münsterland hatte übrigens am Tag zuvor über dass Bürgerbegehren einen Beitrag ausgestrahlt „Verkorkste Sanierung vom Bocholter Rathaus?“einfach hier anklicken und ansehen!

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Bürgerbegehren „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“: Initiatoren warten auf die Kostenschätzung

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Rathaus-Problematik warten derzeit auf die Kostenschätzung der Stadt Bocholt. Solange ihnen diese nicht vorliegt, können sie mit dem Bürgerbegehren nicht loslegen, heißt es in der Pressemitteilung der drei Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Steve Parsons. Danach haben sie noch die Option per Antrag vom Rat entscheiden zu lassen, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Voraussetzung hierfür sind 25 „Stütz-Unterschriften“ aus der Bevölkerung und die Kostenschätzung, worauf die Initiatoren seit drei Wochen warten. Die Gemeindeordnung NRW überlässt es den Initiatoren von Bürgerbegehren, ob sie nach vorliegen der Kostenschätzung eine rechtliche Vorprüfung wollen.

„Die Unterschriften bekommen wir spielend zusammen. Denn die Stimmung ist eindeutig gegen das Millionen teure Großprojekt Rathaus-Sanierung“, sagt Rainer Sauer. Er hat die Rathaus-Sanierung von der unter Denkmalschutz Stellung im Jahr 2017 bis heute intensiv verfolgt. Auch Birgit Schmitz und Steve Parsons stoßen überall auf große Kritik, wenn sie das Rathaus erwähnen. Auch sie haben sich schon lange mit dem Thema beschäftigt. So haben die drei dann schließlich die Bürgerinitiative „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“ gegründet. Unter diesem Namen haben sie jetzt auch eine Homepage erstellt, die ab sofort erreichbar ist unter www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de.

Veranstaltung zur Bildung eines Unterstützerkreises in Vorbereitung

Zudem planen sie noch für diesen Monat eine Veranstaltung zur Bildung eines Unterstützerkreises. Interessierte können sich melden per E-Mail buergerbegehren-rathaus@t-online.de, telefonisch 01752020309 oder über die Homepage – einfach hier anklicken.

Alle Stadtbeschäftigte und Fachbereiche in Gigaset-Gebäude unterbringen

Bereits vor drei Wochen haben die Initiatoren beim Bürgermeisterbüro dieses Bürgerbegehren angemeldet mit dem Ziel, das bislang als Ausweichquartier genutzte Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße, das sich ihrer Ansicht nach als echte Alternative für die Verwaltung erwiesen hat, zu kaufen und zu einem modernen bürgernahenVerwaltungszentrum auszubauen. Nach Erwerb der Gigaset-Gebäude sollen hier alle Fachbereiche der städtischen Verwaltung und Beschäftigte effizient untergebracht werden, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz waren. „Unser Steuergeld würde an diesem Ort sinnvoll eingesetzt werden“. Und: „Das denkmalgeschützte Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen“, sind sich die Initiatoren sicher. 

Alles unter einem Dach: Stadttheater, Veranstaltungssaal und Stadtmuseum

Zur zukünftigen Nutzung des bisherigen Rathauses haben sie ebenso eine realistische und umsetzbare Idee parat: „Als Kulturzentrum mit Stadttheater, Veranstaltungssaal und Stadtmuseum könnte es ein Ort lebendiger Begegnung werden. Zudem wäre dort noch genügend Platz für eine Fahrrad-Garage. Auch das Stadtmuseum, was ein neues Domizil sucht, könnte dort einziehen.“

Zum Hintergrund: „Im März 2018 wurde beschlossen, das denkmalgeschützte Rathaus zu sanieren. Seither sind die Kosten von 37,6 Millionen Euro auf heute mehr als 78 Millionen Euro gestiegen. Die Fachbereiche mit ihren Beschäftigten sind für die Zeit der Rathaus-Sanierung unter anderem in dem ehemaligen Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße untergebracht. Der Wiedereinzug in das Rathaus sollte im Jahr 2024 erfolgen, nunmehr im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht gar vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt realistischer zu sein. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Eine sinnvolle Lösung muss her.“ 

Das Bürgerbegehren „Für eine sinnvolle Lösung zur Rathaussanierung!“ halten die Initiatoren für längst überfällig. „Wenn es ein Rathaus der Bürgerinnen und Bürger werden soll, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen der direkten Demokratie über die Zukunft einer solchen Einrichtung und über so eine große Millionen-Summe entscheiden dürfen. Stattdessen werden solche Themen vermehrt im Hinterzimmer beraten und entschieden – fernab von der Öffentlichkeit. Damit muss nun Schluss sein. Jetzt muss basisdemokratisch entschieden werden.“ Knapp 3600 Unterschriften sind erforderlich, damit dazu ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann. 

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„Stoppt die Steuergeldverschwendung!“: Initiatoren wollen Bürgerbegehren zur Bocholter Rathausproblematik durchführen

Wenn alles zügig läuft, wird es schon bald ein Bürgerbegehren zur Rathausproblematik geben. Die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Steve Parsons haben am Dienstagmittag (19. September) beim Bürgermeisterbüro ein entsprechendes Bürgerbegehren angezeigt mit dem Ziel, das bislang als Ausweichquartier genutzte Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße, das sich als echte Alternative für die Verwaltung erwiesen hat, zu kaufen und zu einem modernen bürgernahen Verwaltungszentrum auszubauen. Nach Erwerb der Gigaset-Gebäude sollen hier alle Fachbereiche der städtischen Verwaltung und Beschäftigte effizient untergebracht werden, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz waren. „Unser Steuergeld würde an diesem Ort sinnvoll eingesetzt werden“. Und: „Das denkmalgeschützte Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen“, sind sich die Initiatoren sicher. Bevor sie mit der Unterschriftensammlung loslegen können, muss seitens der Stadt erst eine Kostenschätzung für das Ziel des Bürgerbegehrens erstellt werden. Knapp 3600 Unterschriften sind erforderlich, damit dazu ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann.

Kulturzentrum als Ort lebendiger Begegnung

Zur zukünftigen Nutzung des bisherigen Rathauses haben sie ebenso eine realistische und umsetzbare Idee parat: „Als Kulturzentrum mit Stadttheater, Veranstaltungssaal und Stadtmuseum könnte es ein Ort lebendiger Begegnung werden. Zudem wäre dort noch genügend Platz für eine Fahrrad-Garage.“

Die Millionen teure Rathaussanierung nimmt kein Ende

Zum Hintergrund: „Im März 2018 wurde beschlossen, das denkmalgeschützte Rathaus zu sanieren. Seither sind die Kosten von 37,6 Millionen Euro auf heute mehr als 78 Millionen Euro gestiegen. Die Fachbereiche mit ihren Beschäftigten sind für die Zeit der Rathaus-Sanierung u.a. in dem ehemaligen Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße untergebracht. Der Wiedereinzug in das Rathaus sollte im Jahr 2024 erfolgen, nunmehr im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht gar vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt realistischer zu sein. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Eine sinnvolle Lösung muss her.“

Stoppt die Steuergeldverschwendung

Das Bürgerbegehren „Stoppt die Steuergeldverschwendung! Für eine sinnvolle Lösung zurRathaussanierung!“ halten die Initiatoren für längst überfällig. „Wenn es ein Rathaus der Bürgerinnen und Bürger werden soll, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen der direkten Demokratie über die Zukunft einer solchen Einrichtung und über so eine riesige Millionen-Summe entscheiden dürfen. Stattdessen werden solche Themen nun aktuell im Hinterzimmer beraten und entschieden – fernab von der Öffentlichkeit. Damit muss nun Schluss sein. Jetzt muss basisdemokratisch entschieden werden.“

Unterstützerkreis geplant

Geplant ist ein Unterstützerkreis: Wer das Bürgerbegehren tatkräftig unterstützen will, kann sich per E-Mail bei den Initiatoren melden: buergerbegehren-rathaus@t-online.de. 

Foto: Rainer Sauer, Birgit Schmitz, Steve Parsons (von links)

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