Aktuelles

Wir haben am 19. September 2023 beim Bürgermeisterbüro ein Bürgerbegehren zur Rathausproblematik angemeldet. Ein Schreiben dazu mit Text und Begründung liegt der Stadt Bocholt somit vor.

Nun warten wir auf die Kostenschätzung, die uns die Stadt Bocholt für das Bürgerbegehren übermitteln muss. Erst dann können wir loslegen.

Wir haben auch noch die Option, dieses Bürgerbegehren durch den Rat entscheiden zu lassen, ob es nach der Gemeindeordnung NRW rechtlich zulässig ist. Eine solche Vorprüfung kann erst beantragt werden, wenn uns die Kostenschätzung vorliegt.