{"id":495,"date":"2024-02-08T07:34:04","date_gmt":"2024-02-08T07:34:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/?p=495"},"modified":"2024-11-08T21:40:30","modified_gmt":"2024-11-08T21:40:30","slug":"initiatoren-schalten-kommunalaufsicht-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/?p=495","title":{"rendered":"Initiatoren schalten Kommunalaufsicht ein"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"768\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/IMG_4014-768x1024.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-497\" srcset=\"https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/IMG_4014-768x1024.jpeg 768w, https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/IMG_4014-225x300.jpeg 225w, https:\/\/www.stoppt-millionengrab-rathaus-bocholt.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/IMG_4014.jpeg 960w\" sizes=\"auto, (max-width: 768px) 100vw, 768px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Die Initiatoren des B\u00fcrgerbegehrens zum Ausbau der Gigaset-Geb\u00e4ude zum neuen Rathaus-Standort haben nun die Kommunalaufsicht des Kreises Borken eingeschaltet. Der Grund: Der B\u00fcrgermeister verweigert ihnen die Kostensch\u00e4tzung. Diese ist nach der Gemeindeordnung NRW aber zwingend erforderlich. Ohne diese Kostensch\u00e4tzung kann der Rat in der Ratssitzung&nbsp;am 14. Februar auch nicht \u00fcber den Vorpr\u00fcfungsantrag der Initiatoren entscheiden, ob das B\u00fcrgerbegehren zul\u00e4ssig ist:&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Politische Gremien sind nicht daf\u00fcr zust\u00e4ndig, sondern die Verwaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der j\u00fcngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat B\u00fcrgermeister Thomas Kerkhoff zugegeben, dass es zum Ausbau der Gigaset-Geb\u00e4ude zum neuen Rathaus-Standort keine Kostensch\u00e4tzung gebe. Zugleich sagte er, dass er dies genau untersuchen w\u00fcrde, wenn ihn der Haupt- und Finanzausschuss oder die Stadtverordnetenversammlung dazu beauftrage. Er sehe aber aktuell keine ausreichende Mehrheit daf\u00fcr, so der B\u00fcrgermeister. Die Beantwortung erfolgte aufgrund einer Anfrage von Ratsfrau B\u00e4rbel Sauer von der Sozialen Liste Bocholt mit Blick auf das geplante B\u00fcrgerbegehren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Hintergrund: Die&nbsp;von der Stadt&nbsp;Bocholt&nbsp;erworbenen Gigaset-Geb\u00e4ude an der Kaiser-Wilhelm-Stra\u00dfe sollen zum neuen&nbsp;Rathaus-Standort werden.&nbsp;Dazu haben die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg&nbsp;Bu\u00df, die als Zuh\u00f6rer an der Sitzung teilnahmen,&nbsp;ein B\u00fcrgerbegehren angemeldet mit der Abstimmungsfrage \u201eSoll die Stadt die&nbsp;Gigasetgeb\u00e4ude&nbsp;zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die&nbsp;vor dem Umzug im Rathaus&nbsp;am Berliner Platz 1&nbsp;waren?\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gemeindeordnung schreibt Kostensch\u00e4tzung zwingend vor<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt verweigert jedoch die daf\u00fcr erforderliche Kostensch\u00e4tzung, obwohl die Gemeindeordnung&nbsp;NRW dies zwingend vorschreibt.&nbsp;Denn in Paragraph 26 Abs. 2 hei\u00dft es:&nbsp;\u201e(\u2026) Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren B\u00fcrgern bei der Einleitung eines B\u00fcrgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten in Textform eine Einsch\u00e4tzung der mit der Durchf\u00fchrung der verlangten Ma\u00dfnahme verbundenen Kosten (Kostensch\u00e4tzung) mit. Die Kostensch\u00e4tzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben. Wenn die Kostensch\u00e4tzung nach Satz 5 vorliegt, k\u00f6nnen die Vertretungsberechtigten nach Satz 2 beantragen zu entscheiden, ob das B\u00fcrgerbegehren mit Ausnahme der Voraussetzungen des Absatzes 4 zul\u00e4ssig ist. Der Antrag ist in der gem\u00e4\u00df \u00a7 25 Absatz 4 vorgeschriebenen Form einschlie\u00dflich der zur Entscheidung zu bringenden Frage, der&nbsp;Begr\u00fcndung sowie der anzugebenden Kostensch\u00e4tzung vorzulegen und von den Vertretungsberechtigten sowie mindestens 25 B\u00fcrgern zu unterzeichnen. \u00dcber den Antrag hat der Rat innerhalb von acht Wochen zu entscheiden. (\u2026).\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rathaus am Berliner Platz ist nicht Gegenstand des B\u00fcrgerbegehrens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Statt der Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr den Ausbau der Gigasetgeb\u00e4ude zum neuen Rathaus-Standort, haben die Initiatoren von der Stadt eine Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr die Rathaus-Sanierung erhalten. Im Bezug auf die Gigasetgeb\u00e4ude sind dort lediglich die gesch\u00e4tzten Kosten von 22.000 Euro f\u00fcr den Umzug des Fachbereichs \u00d6ffentliche Ordnung vom Neutorplatz zur Kaiser-Wilhelm-Stra\u00dfe aufgef\u00fchrt. Es geht bei dem B\u00fcrgerbegehren jedoch nicht um das Rathaus am Berliner Platz, sondern um die Gigasetgeb\u00e4ude als neuer Rathaus-Standort. Was im Falle eines erfolgreichen B\u00fcrgerbegehrens aus dem Rathaus werden k\u00f6nnte, ist \u00fcberhaupt nicht Gegenstand dieses B\u00fcrgerbegehrens. Es gibt zwar eine Idee dar\u00fcber, was aus dem jetzigen Rathaus werden k\u00f6nnte &#8211; und die sieht so aus: Der Theatersaal im Rathaus bleibt erhalten. Au\u00dferdem k\u00f6nnte dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen. Auch das Stadtmuseum und Stadtarchiv k\u00f6nnten dort noch untergebracht werden. Dies ist aber nur eine Idee, nicht Gegenstand des B\u00fcrgerbegehrens.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fehlende Kostensch\u00e4tzung verst\u00f6\u00dft gegen Gemeindeordnung NRW<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verweigerung des B\u00fcrgermeisters hat zur Folge, dass er damit gegen die Gemeindeordnung NRW und gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft. Es bedarf f\u00fcr die Kostensch\u00e4tzung auch keinen Beschluss der politischen Gremien, wie der B\u00fcrgermeister in der Sitzung behauptet hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kommunalaufsicht soll t\u00e4tig werden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Schreiben an Dr. Kai Zwicker als Kommunalaufsicht hei\u00dft es: \u201eDas Vorgehen der Stadt in Bezug auf die fehlende Kostensch\u00e4tzung ist so nicht zul\u00e4ssig und entspricht nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung NRW. Wir bitten Sie daher, als Kommunalaufsicht des Kreises Borken und zur Vermeidung eines m\u00f6glichen Verwaltungsgerichtsverfahrens, hier t\u00e4tig zu werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Initiatoren des B\u00fcrgerbegehrens zum Ausbau der Gigaset-Geb\u00e4ude zum neuen Rathaus-Standort haben nun die Kommunalaufsicht des Kreises Borken eingeschaltet. Der Grund: Der B\u00fcrgermeister verweigert ihnen die Kostensch\u00e4tzung. 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