Thema im Stadtrat: Gigaset-Gebäude zum neuen Rathausstandort statt Millionengrab Rathaus

Hervorgehoben

In der Ratssitzung am 14. Februar wird entschieden, ob das angestrebte Bürgerbegehren zur Nutzung der Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort zulässig ist. Einen entsprechenden Vorprüfungsantrag haben am Freitag (22. Dezember) dieser Woche die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß beim Bürgermeisterbüro der Stadt Bocholt eingereicht. Mehr als 70 Bürgerinnen und Bürger haben das Anliegen der Bürgerinitiative unterschrieben. Erforderlich waren lediglich 25 Unterschriften. Über den Antrag muss der Rat innerhalb von 8 Wochen entscheiden.

Im Vorfeld hatten die drei Initiatoren entsprechend der Gemeindeordnung NRW eine Kostenschätzung verlangt. Im Schreiben der Stadt vor zwei Wochen wurde zugleich eine juristische Vorprüfung vorgenommen. Obwohl dies weder beantragt, noch der Rat sich damit befasst und eine Entscheidung herbeigeführt hat. 

Eigenmächtige und unfaire Initiative des Bürgermeisters

Die Initiatoren halten die eigenmächtige Initiative des Bürgermeisters für keinen fairen Umgang und erklären dazu: „Ganz offensichtlich soll das Bürgerbegehren unter allen Umständen verhindert werden. So erklärt sich auch der Hinweis im Schreibensdes Bürgermeisters, wo die Initiatoren des Bürgerbegehrens der Stadt mitteilen sollen, „ob sie ihren Antrag vor dem Hintergrund der vorgenommen juristischen Vorprüfung der Verwaltung aufrecht erhalten möchten.“ Ihnen wurde mitgeteilt, dass dieses Bürgerbegehren zu spät eingereicht und formell unzulässig sei. Dem widersprechen die Initiatoren entschieden. 

Stellungnahme hat rein gar nichts mit dem Bürgerbegehren zu tun

Die Bürgerinitiative hat nun aktuell die juristische Vorprüfung der Stadt Bocholt unter die Lupe genommen. Dabei haben die Initiatoren festgestellt, dass die Stellungnahme der Stadt rein gar nichts mit dem angestrebten Bürgerbegehren zu tun hat. „Allein die irrwitzige Kostenschätzung ist nicht korrekt. Denn von den rund 81 Millionen Euro an Kostenschätzung fallen für das Vorhaben der Bürgerinitiative in Sachen Gigaset-Gebäude lediglich 22.000 € an – und zwar für den Umzug des Fachbereichs Öffentliche Ordnung vom Neutorplatz zu den Gigaset-Gebäuden an der Kaiser Wilhelm Straße. Diese Kosten sind anzuerkennen. Alle anderen aufgeführten und geschätzten Kosten der Stadt beziehen sich ausschließlich auf die Rathaus-Sanierung. Die Vorprüfung ist damit auch nicht faktenbasiert. Die Idee ist zwar: Der Theatersaal im jetzigen Rathaus bleibt erhalten. Außerdem soll dort der in Bocholt fehlende Veranstaltungssaal entstehen, zudem dort das Stadtmuseum und Stadtarchiv untergebracht werden. Dies ist aber zunächst nur eine Idee.“  

Bürgermeister liefert keine Kostenschätzung zum Gigaset-Gebäude

Man könnte den Eindruck haben, dass sich der Bürgermeister nicht die Fragestellung angesehen hat, denn diese lautet: „Soll die Stadt die Gigasetgebäudezum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz 1 waren (…)? Damit ist eindeutig, dass es nicht um das Rathaus-Gebäude am Berliner Platz geht, sondern um den Ausbau der Gigaset-Gebäude an der Kaiser Wilhelm Straße zum neuen Rathaus-Standort. Aber genau da liegt der Knackpunkt. Die dafür erforderliche Kostenschätzung hat der Bürgermeister bis auf die Umzugskosten bisher nicht geliefert.“

Es geht beim Bürgerbegehren nicht um einen Ratsbeschluss

Auch stellen die Initiatoren klar, dass sich dieses Bürgerbegehren nicht auf einen Ratsbeschluss bezieht. „Vielmehr ist es ein initiierendes Bürgerbegehren und daher auch nicht zu spät eingereicht worden, wie seitens der Stadt in Kerkhoffs Schreiben behauptet wird.“

Zudem wird im selben Schreiben ausgeführt: „Wir sehen zudem insbesondere die von Ihnen formulierte Fragestellung als teilweise erledigt an, weil der Ankauf der Immobilien bereits beschlossen wurde und der überwiegende Teil der von Ihnen genannten Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht ist. Die Initiatoren halten dagegen: „Beim Bürgerbegehren geht es nicht um den „Ankauf“ der Gigaset-Immobilien. Und: Ziel des Bürgerbegehrens ist es, dass die Beschäftigten, die sich bereits in den Gigaset-Gebäuden befinden, dort dauerhaft verbleiben.

Foto (vl): Rainer Sauer und Georg Buß. Birgit Schmitz fehlt auf dem Foto. 

Merkwürdige und nicht faktenbasierte Vorprüfung

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Die Bürgerinitiative „Stoppt das Millionengrab Bocholter Rathaus“ hat am Wochenende die von ihr geforderte Kostenschätzung erhalten. Die Initiatoren Rainer Sauer, Birgit Schmitz und Georg Buß zeigen sich allerdings überrascht über das fehlerhafte Schreiben des Bürgermeisters Thomas Kerkhoff, welches er auch selber unterschrieben hat. 

In einer Stellungnahme prangern sie Kerkhoffs Schreiben an:

„Der Inhalt ist völlig konfus und hat nichts mit dem Bürgerbegehren zu tun, was die Initiatoren anstreben. Die dort aufgeführte Kostenschätzung von rund 80 Millionen Euro bezieht sich ausschließlich auf die Rathaussanierung am Berliner Platz. Lediglich 22.000 Euro sind für den Umzug des Fachbereichs Öffentliche Ordnung vom Neutorplatz zur Kaiser-Wilhelm-Straße enthalten

Obwohl es nach den gesetzlichen Vorgaben in der jetzigen Phase nur um die Kostenschätzung geht, ist im Schreiben des Bürgermeisters eine juristische Bewertung des angestrebten Bürgerbegehrens enthalten. Hier wird dem Stadtrat bereits durch die Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters etwas vorweggenommen. Denn eine rechtliche Vorprüfung über die Zulässigkeit und eine Entscheidung darüber durch den Stadtrat wäre im vorliegenden Fall nur möglich, wenn die Initiatoren dies beantragen würden. Ein dazu erforderliches Schreiben wurde aber nicht beim Bürgermeister oder dem Stadtrat eingereicht. 

Die Vorwegnahme der Vorprüfung durch den Bürgermeister soll offenbar Eindruck machen. Doch das macht es bei näheren hinsehen nicht. Denn die juristische Bewertung beruht auf einen Sachverhalt, den die Initiatoren so nicht formuliert haben und dem Bürgermeister somit auch nicht vorliegt. So wird ihnen im Schreiben mitgeteilt: „Wir sehen zudem insbesondere die von Ihnen formulierte Fragestellung als teilweise erledigt an, weil der Ankauf der Immobilien bereits beschlossen wurde und der überwiegende Teil der von Ihnen genannten Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht ist.“ In der Fragestellung des Bürgerbegehrens geht es jedoch nicht um den „Ankauf“ der Gigaset-Immobilien. Denn in der Fragestellung des Bürgerbegehren heißt es: „Soll die Stadt die Gigaset-Gebäude zum neuen Rathaus-Standort ausbauen und dort die Fachbereiche und Organisationsbereiche unterbringen, die vor dem Umzug im Rathaus am Berliner Platz waren?“

Aufgeführt in der Fragestellung sind auch alle Fachbereiche, die vor dem Umzug im Jahr 2019 im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. 

Auch der Hinweis im Schreiben, dass der überwiegende Teil der Facheinheiten bereits an diesem Standort untergebracht sei, ist ebenso irreführend, weil es darum geht, dass diese dauerhaft in den Gigaset-Gebäuden verbleiben sollen.

Ferner wird im Schreiben des Bürgermeisters darauf hingewiesen, dass für die Kreisnebenstelle der Kreis Borken zuständiger Entscheidungsträger sei und hieraus die Fragestellung einen unzulässigen Regelungsgegenstand enthält. Der Bürgermeister verkennt dabei, dass es lediglich darum geht, die Kreisnebenstelle weiterhin in den stadteigenen Räumen unterzubringen. Oder will der Bürgermeister die Kreisnebenstelle etwa ausgliedern?

Auch geht es beim Bürgerbegehren nicht wie im Schreiben behauptet, um das Rathaus-Gebäude am Berliner Platz 1, vielmehr und explizit um die Gigaset-Gebäude an der Kaiser-Wilhelm-Straße.

Die Frist für die Durchführung des Bürgerbegehrens ist daher auch nicht verstrichen, wie im Schreiben des Bürgermeisters behauptet wird. Dieses Bürgerbegehren bezieht sich nämlich nicht auf einen Ratsbeschluss. Es ist ein initiierendes Bürgerbegehren und somit auch nicht an eine Frist gebunden.

Ganz offensichtlich soll das Bürgerbegehren unter allen Umständen verhindert werden. So erklärt sich auch der Hinweis zum Schluss des Schreibens, wo die Initiatoren des Bürgerbegehren der Stadt mitteilen sollen, „ob sie ihren Antrag vor dem Hintergrund der vorgenommen juristischen Vorprüfung der Verwaltung aufrecht erhalten möchten.“

Der Bürgermeister hat für die Vorprüfung keinen Auftrag erhalten, weder von den Initiatoren noch vom Stadtrat. Auch der Gesetzgeber sieht eine Vorprüfung nur vor, wenn dies von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens beantragt wird und der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll.

In der jetzigen Phase war es Aufgabe der Stadt und des Bürgermeisters den Initiatoren des Bürgerbegehrens lediglich die Kostenschätzung zu übermitteln.“ 

Jetzt Donnerstag, 14. Dezember, treffen sich die drei Initiatoren um die weiteren Schritte zu beraten. Es ist davon auszugehen, dass sie den Vorgang beim Stadtrat zur Entscheidung einreichen werden.

Zum Hintergrund und zur Begründung des Bürgerbegehrens: „Im März 2018 wurde beschlossen, das denkmalgeschützte Rathaus mit Kulturzentrum zu sanieren. Seither sind die Kosten von 37,6 Millionen Euro auf heute mehr als 78 Millionen Euro gestiegen. Die Fachbereiche mit ihren Beschäftigten sind zurzeit u.a. in dem ehemaligen Gigaset-Gebäude an der Kaiser- Wilhelm-Straße untergebracht. Die Fertigstellung des Rathauses sollte im Jahr 2024 erfolgen, nunmehr im Jahr 2025. Das Architekturbüro Paul Böhm geht gar vom Jahr 2027 aus. Aufgrund der schleppenden Baumaßnahmen scheint ein noch späterer Zeitpunkt realistischer zu sein. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Eine sinnvolle Lösung muss her. Daher halten wir es für erforderlich, die bislang als Ausweichquartier genutzte und den jetzt beschlossenen Kauf der Gigaset-Gebäude zum Hauptsitz der Stadtverwaltung Bocholt zu entwickeln und zweckmäßig auszubauen. Dieser Standort hat sich als echte Alternative für die Verwaltung erwiesen. Sodann könnten hier alle Fachbereiche und Organisationsbereiche der städtischen Verwaltung untergebracht werden, die vorher im Rathaus am Berliner Platz untergebracht waren. Unser Steuergeld würde an diesem Ort sinnvoll eingesetzt werden.

Das Rathaus am Berliner Platz würde so deutlich weniger Geld für die Sanierung verschlingen.“